Einladung Gemeindeversammlung 11.06.2025
Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.00 Uhr, Hotel Drei Könige Entlebuch
- Orientierung PRIORIS
- Genehmigung Jahresbericht 2024
- Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission
- Kenntnisnahme Prüfbericht der externern Revisionsstelle
- Genehmigung Jahresbericht 2024 mit:
- Bericht über die Umsetzung des Legislaturprogramms
- Bericht zu den Aufgabenbereichen
- Jahresrechnung 2024
- Verschiedenes, Umfrage
Dokumente zur Gemeindeversammlung
- Einladung [pdf, 113 KB]
- Botschaft Kurzversion [pdf, 2.7 MB]
- Botschaft komplett mit Anhang [pdf, 2.7 MB]
- Botschaft komplett ohne Anhang [pdf, 1.3 MB]
- Investitionsrechnung 2024 nach Leistungsgruppen [pdf, 82 KB]
- Investitionsrechnung 2024 nach Sachgruppen [pdf, 110 KB]
- Investitionsrechnung 2024 Herleitung ergänztes Budget [pdf, 53 KB]
- Erfolgsrechnung 2024 nach Aufgabenbereichen [pdf, 86 KB]
- Erfolgsrechnung nach Sachgruppen [pdf, 79 KB]
- Bilanz per 31.12.2024 nach Gewinnverbuchung [pdf, 132 KB]
- Finanzkennzahlen Rechnung 2024 [pdf, 106 KB]
- Anlagespiegel 2024 nach Bilanzkonto [pdf, 684 KB]
- Anlagespiegel 2024 nach Kostenträger Kostenstellen [pdf, 617 KB]
- Rückstellungsspiegel 2024 [pdf, 106 KB]
- Beteiligungsspiegel Entlebuch 2024-2028 [pdf, 106 KB]
- Eigenkapitalnachweis 2024 [pdf, 97 KB]
- Sonderkreditkontrolle Rechnung 2024 [pdf, 136 KB]
- Bericht Controllingkommission [pdf, 130 KB]
- BDO Revisionsbericht [pdf, 218 KB]
Hinweise zu Stimmregister und Aktenauflage
Stimmberechtigt sind alle stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Entlebuch ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Die Stimmberechtigten können das Stimmregister einsehen.
Die den Traktanden zugrundeliegenden Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei Entlebuch zur Einsichtnahme auf (§ 22 Stimmrechtsgesetz). Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Gemeindeverwaltung detaillierte Unterlagen zu den Traktanden beziehen. Diese sind auch vorstehend verfügbar.