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Baugesuche

Ab sofort können Unterlagen zu Planauflagen (Baugesuche, Gestaltungspläne usw.) auf folgender Website eingesehen werden. Für die Einsicht ist die Registrierung mit einer Mobiltelefonnummer notwendig.

Die Änderung erfolgte per 1. Januar 2024, da gemäss § 58 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV) das Baugesuchsformular mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitzustellen ist.