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Absolutes Feuerverbot kantonal

Die anhaltende Trockenheit und Hitze haben die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter verschärft. Ab Donnerstag, 6. August 2026 (12.00 Uhr), gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Wegen der aussergewöhnlichen Trockenheit und der höchsten Waldbrand-Gefahrenstufe hat der Kanton Luzern in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. Neu ist das Entzünden von Feuer im gesamten Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) verboten – auch in befestigten Feuerstellen und Grillplätzen. 

Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.
 

Verhaltensregeln bei absolutem Feuerverbot im Freien

Eine Übersicht über die geltenden Regeln und Ausnahmen im gesamten Kantonsgebiet (Wald, Waldesnähe sowie übriges Gebiet):

Verhalten bei einem absoluten Feuerverbot

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Hinweise und Auswirkungen der Trockenheit

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald sowie auf der Website vom Bundesamt für Umwelt BAFU Waldbrandgefahr.