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Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald sowie in der Medienmitteilung des Kantons Luzern.

Verhalten bei einem Feuerverbot im Wald und Waldesnähe