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Waldbrandgefahr – Bedingtes Feuerverbot

Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern erhöht. Ab Donnerstag, 25. Juni 2026, 12.00 Uhr gilt die Gefahrenstufe 4 "gross". Der Kanton hat daher ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe im ganzen Kantonsgebiet erlassen.

Feuer ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert, sofern der Mindestabstand von 50 m zum Waldrand eingehalten ist.

Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zulassen.

Weitere Informationen zur Einschätzung der aktuellen Waldbrandgefahr und Verhaltensregeln finden Sie auf der Landwirtschaft und Wald - Kanton Luzern.