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Öffentliche Auflage Rückzonungen

Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Teile der Nutzungsplanung der Gemeinde Entlebuch öffentlich aufgelegt:

Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind wie folgt dokumentiert:

Sämtliche Dokumente gemäss obenstehender Aufzählung liegen während 30 Tagen, vom 18. Januar bis 16. Februar 2021 bei der Gemeindeverwaltung Entlebuch, Unter Bodenmatt 1, 6162 Entlebuch und beim Regionalen Bauamt, Chilegass 1, 6170 Schüpfheim zur Einsicht auf oder können vorstehend eingesehen werden.

Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Teilrevision der Nutzungsplanung sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Entlebuch, Unter Bodenmatt 1, Postfach 55, 6162 Entlebuch einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.