Abstimmungen / Wahlen
Nächste Abstimmungen / Wahlen
- 28. April 2024 (Neuwahl Gemeinderat)
- 9. Juni 2024 (Eidg. Volksabstimmungen)
- 22. September 2024
- 24. November 2024
Vergangene Abstimmungen / Wahlen
- 3. März 2024 (Kant. und Eidg. Volksabstimmungen)
- 26. November 2023 (Kommunale und Kantonale Volksabstimmungen)
- 22. Oktober 2023 (National- und Ständeratswahlen)
- 18. Juni 2023 (Kant. und Eidg. Volksabstimmungen)
- 14. Mai 2023 (2. Wahlgang Neuwahl Regierungsrat)
- 2. April 2023 (Kantons- und Regierungsratswahlen)
Urnenstandort
Eingangshalle Gemeindeverwaltung, Marktplatz 2
Urnenöffnungszeiten
Abstimmungssonntag: 10.00 - 10.30 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Hier finden Sie die Gesamtresultate:
Ergebnisse Kanton
Ergebnisse Bund
Bedingungen / Voraussetzungen
- Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
- Bei Verlust des Stimmrechtsausweises kann ein Duplikat verlangt werden. Dieses muss persönlich bei der Gemeindekanzlei abgeholt werden (unter Vorweisen einer Identitätskarte oder eines Passes).
Brieflich abstimmen
- Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün).
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Rücksendekuvert, in welchem Sie das Wahl- bzw. Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Stimmrechtsausweis ist so einzulegen, dass im Fenster die Rücksendeadresse der Gemeindeverwaltung sichtbar wird.
- Das verschlossene Rücksendekuvert kann:
- rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag der Post übergeben werden (es muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen).
- bis vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag während den Bürozeiten am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
- bis zum Ende der Urnenzeit (Sonntag, 10.30 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
- im Urnenbüro (Sonntag, 10.00 - 10.30 Uhr) abgegeben werden.