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Abstimmungen / Wahlen

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Urnenstandort

Eingangshalle Gemeindeverwaltung, Marktplatz 2
 

Urnenöffnungszeiten

Abstimmungssonntag: 10.00 - 10.30 Uhr
 

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Hier finden Sie die Gesamtresultate:
Ergebnisse Kanton
Ergebnisse Bund


Bedingungen / Voraussetzungen

  • Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
  • Bei Verlust des Stimmrechtsausweises kann ein Duplikat verlangt werden. Dieses muss persönlich bei der Gemeindekanzlei abgeholt werden (unter Vorweisen einer Identitätskarte oder eines Passes).
     

Brieflich abstimmen

  1. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün).
  2. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  3. Legen Sie das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Rücksendekuvert, in welchem Sie das Wahl- bzw. Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Stimmrechtsausweis ist so einzulegen, dass im Fenster die Rücksendeadresse der Gemeindeverwaltung sichtbar wird.
  4. Das verschlossene Rücksendekuvert kann:
    - rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag der Post übergeben werden (es muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen).
    - bis vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag während den Bürozeiten am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
    - bis zum Ende der Urnenzeit (Sonntag, 10.30 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
    - im Urnenbüro (Sonntag, 10.00 - 10.30 Uhr) abgegeben werden.