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Alimenten-Bevorschussung

Anspruch auf Bevorschussung

Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Die Bevorschussung setzt einen Rechtstitel voraus. Bevorschusst werden Unterhaltsbeiträge, die nach der Gesuchstellung fällig werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Sozialhilfegesetz
Gesuch Bevorschussung


Zuständige Abteilung