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Handänderungssteuer

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Erwerberin bzw. der Erwerber.

Weshalb ist eine Handänderungssteuer geschuldet?

Die Voraussetzung ist eine Handänderung von Grundstücken oder von Anteilen an solchen.

Wie berechnet sich die Steuer?

Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswerts (Kaufpreis).

Wann liegt eine Befreiung vor?

Von der Handänderungssteuer befreit sind beispielsweise Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie oder wenn der Handänderungswert weniger als Fr. 20'000.00 beträgt.

Weitere Informationen können dem Handänderungssteuergesetz entnommen werden. Bei Fragen steht die zuständige Leiterin Sondersteuern gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilung

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