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Beglaubigungen

Der Gemeindeschreiber und die Gemeindeschreiber-Stv. sind befugt, Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen vorzunehmen. Die vorgängige Vereinbarung eines Termins ist empfehlenswert.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorzusprechen. Zur Identitätskontrolle ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzuweisen.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Der / die Beglaubigungsbeamte/in erstellt die zu beglaubigende Kopie.


Zuständige Abteilung