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Temporäre Reklamebewilligung

Das Aufstellen von temporären Reklamen ist bewilligungspflichtig. Reklamen für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen, Wahlen usw. dürfen höchstens 270 x 200 cm umfassen. Der Abstand vom Fahrbahnrand zum äusseren Rand der Reklame muss mind. 3m betragen und darf grundsätzlich nur innerorts angebracht werden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss jederzeit gewährleistet sein. Innerhalb von vier Tagen nach der Veranstaltung sind die Reklamen zu entfernen. Andernfalls wird der Werkdienst Entlebuch die Reklamen unter Kostenfolge zu Lasten des Veranstalters beseitigen. Das Gesuch kann im Online-Schalter heruntergeladen werden.

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Zuständige Abteilung

real estate