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Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Kinderbetreuung ab dem 3. Lebensmonat bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit in Kindertagesstätten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie vom Erwerbspensum. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Sozialamt. Das Anmeldeformular, das Merkblatt sowie die Verordnung finden Sie im Online-Schalter unter Sozialamt.

Änderung ab 01.08.2026
Achtung, die Betreuungsgutscheine können nur noch bis am 31.07.2026 beim Sozialamt bezogen werden. Anschliessend ist die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der DISG und es besteht die Möglichkeit, mit dem Online-Rechner zu prüfen, ob Anspruch besteht.

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Zuständige Abteilung