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Hinterlegung letztwillige Verfügung

Beim Teilungsamt können letztwillige Verfügungen (Testamente) sowie Ehe- und Erbverträge zur Aufbewahrung deponiert werden. Für die Entgegennahme und Aufbewahrung ist eine einmalige Gebühr von Fr. 95.00 zu bezahlen.


Zuständige Abteilung