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Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Kinderbetreuung ab dem 3. Lebensmonat bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit in Kindertagesstätten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie vom Erwerbspensum. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Sozialamt. Das Anmeldeformular, das Merkblatt sowie die Verordnung finden Sie im Online-Schalter unter Sozialamt.

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Zuständige Abteilung