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Alimenten-Inkassohilfe

Anspruch auf Inkassohilfe

Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen der Eltern (Artikel 276 und 290 ZGB).

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen des andern Ehegatten (Artikel 145, 151, 152, 173 und 176 ZGB).

Weitere Informationen finden Sie unter:
Sozialhilfegesetz
Gesuch Inkassohilfe
 


Zuständige Abteilung