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Abwasserentsorgung / Kehrichtgrundgebühr

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug der Abwassergebühren. Die Gemeinde Entlebuch erstellt die Abwasserrechnungen aufgrund der Verbrauchszahlen der einzelnen Wasserversorgungen. Diese Rechnung wird einmal jährlich an die Hauseigentümer zugestellt.

Die Abwasserrechnung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Kehrichtgebühr

Die Kehrichtgebühr wird pro Wohnung verrechnet und beträgt Fr. 77.00. Die Gebühr wird auch für jene Wohnungen eingezogen, die nicht vermietet sind. Mit der Kehrichtgebühr werden alle Aufwände gedeckt, die nicht über die Sackgebühr bezahlt werden, z. B. Sammelstelle für Glas, Karton und Grüngut.

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird folgendermassen berechnet: Gewichtete Fläche x Gewichtungsfaktor x Fr. 0.12. Mit der Grundgebühr wird ein Teil der Infrastrukturkosten der ARA finanziert.

Mengengebühr

Pro m3 verbrauchtes Wasser (Zahlen der jeweiligen Wasserversorgung vom Vorjahr) wird eine Gebühr von Fr. 2.30 verrechnet. Mit der Mengengebühr werden die Kosten für den Betrieb der ARA finanziert.

Gewichtete Fläche

Die gewichtete Fläche wird vom Ingenieurbüro berechnet.

Gewichtungsfaktor

Der Gewichtungsfaktor ergibt sich aus der Tarifzoneneinteilung. Das Siedlungsgebiet wird in zehn Tarifzonen eingeteilt, wobei alle Stockwerke mit Gewerbe- oder Wohnnutzung als Geschoss betrachtet werden.

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