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Adressauskunft

Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage ist eine Begründung und ein Interessensnachweis beizulegen.

Die einfache Adressauskunft beinhaltet: Name, Vorname, Adresse und Anmeldedatum (bei Wegzug Wegzugsadresse mit Wegzugsdatum). Die Gebühr beträgt Fr. 12.00 (exkl. Porto und Versand).

Die erweiterte Adressauskunft beinhaltet zusätzlich: Geburtsdatum, Zivilstand, Nationalität, Heimatort und Zuzugsort. Die Gebühr beträgt ebenfalls Fr. 12.00 (exkl. Porto und Versand).


Zuständige Abteilung