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Abstimmungen / Wahlen

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  • 26. September 2010
  • 28. November 2010

 

Urnenstandort             

Gemeindehaus, Urne in der Eingangshalle
Urnenöffnungszeiten Abstimmungssonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Hinweis             Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen
  1. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün).
  2. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  3. Legen Sie das "Amtliche Stimm- und Wahlkuvert" (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Rücksendekuvert, in welchem Sie das Wahl- bzw. Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Stimmrechtsausweis ist so einzulegen, dass im Fenster die Rücksendeadresse der Gemeindeverwaltung sichtbar wird.
  4. Das verschlossene Rücksendekuvert kann rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag der Post übergeben werden (es muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen), bis vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag während den Bürozeiten am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben, bis zum Ende der Urnenzeit (Sonntag, 11.00 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder im Urnenbüro abgegeben werden.