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Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde

Adresse: Bahnhofstrasse 42, Postfach 7, 6162 Entlebuch
Telefon: 041 482 80 10
E-Mail: info@kesb-entlebuch.ch
Homepage: www.kesb-entlebuch.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00 – 12.00, 13.30 – 16.30, Do 08.00 – 12.00, 13.30 – 18.00

Auf den 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten und ersetzt somit das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912. Das neue Recht wird den heutigen Verhältnissen angepasst. Es stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigkeit regelt. Zudem sollen urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden. Massgeschneiderte Massnahmen stellen sicher, dass nur so viel staatliche Unterstützung und Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Das bisher starre Massnahmesystem mit Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften wird durch flexible, auf das Individuum angepasste Beistandschaften ersetzt.

Neu ist ab 1. Januar 2013 für die Belange im Kindes- und Erwachsenenschutz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Einzig Pflegekinderbewilligungen sowie die Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten werden weiterhin von der Gemeinde erteilt. Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die bisher für das Vormundschaftswesen zuständige politische Behörde (Gemeinderat) ab. Die Fachbehörde wird zudem von einem Fachdienst mit Kanzlei, Revisorat, Sozialabklärung und Rechtsdienst unterstützt.
Insbesondere für folgende Geschäfte wird die KESB zuständig sein:

  • umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen
  • Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
  • Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Überprüfung bei Beschwerden betreffend bewegungseinschränkenden Massnahmen
  • Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen
  • Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen

Für unsere Gemeinde ist neu die KESB Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil zuständig. Die Behörde übernimmt die bisherigen Aufgaben der Vormundschaftsbehörden der Verbandsgemeinden Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Hasle, Romoos, Ruswil, Schüpfheim, Werthenstein und Wolhusen.