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Petition

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin ist berechtigt, beim Gemeinderat Wünsche, Anliegen oder Beanstandungen als Petition schriftlich vorzubringen.

Petitionen werden von der zuständigen Behörde innert sechs Monaten beantwortet. Weitere Informationen finden Sie in der Gemeindeordnung Art. 8.

zur Abteilung Gemeindekanzlei