Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys

Gemeindeinitiative

Mit der Initiative in Form einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs können die Stimmberechtigten die Abstimmung über ein Sachgeschäft verlangen, das in ihrer Zuständigkeit liegt.

Die Initiative kommt zustande, wenn sie von mindestens 200 Stimmberechtigten gültig unterzeichnet ist und dem Gemeinderat innert der Sammelfrist von 60 Tagen eingereicht wird.

Im Übrigen finden das Gemeindegesetz und das Stimmrechtsgesetz Anwendung. Weitere Informationen finden Sie in der Gemeindeordnung Art. 9.

zur Abteilung Gemeindekanzlei